Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Werbeagentur MACHART Zuend aus Altstätten SG (nachfolgend MACHART genannt) und ihren Kunden (nachfolgend Kunde/n genannt), welche die Dienstleistungen von MACHART in Anspruch nehmen.
Anderweitige schriftliche Vereinbarungen vorbehalten, werden die Leistungen und Angebote von MACHART für Dienstleistungen* im Kommunikationsbereich aufgrund dieser AGB erbracht. Sofern Offerten oder Dienstleistungsverträge von MACHART zusätzliche oder ersetzende schriftliche Bestimmungen enthalten, die von diesen AGB teilweise oder gänzlich abweichen, gehen die individuell vereinbarten Bestimmungen diesen AGB vor. Von diesen AGB abweichende oder zusätzliche Bedingungen seitens des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von MACHART schriftlich bestätigt wurden.
— * Gesamtkonzepte, Filmproduktionen, Fotografie, Texte, Logodesign, Beratung in Kommunikations-, Marketing- und Werbefragen, gestalterische Umsetzungen in jeder Form, Gestaltung von Offline- und Onlineauftritten jeder Art, diesbezügliche IT-Serviceleistungen/technischer Support, Setdesign, Gestaltungen für Messen und Räume, Schaufensterdesign, Eventdesign und -organisation, Erstellung ganzheitlicher CI etc.
2 Grundlagen der Zusammenarbeit
MACHART verpflichtet sich, die übertragenen Aufgaben sorgfältig, gewissenhaft, verantwortungsbewusst sowie in Nachachtung der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und (inter)nationalen Grundsätze über die Lauterkeit in der Werbung auszuführen.
Grundlage jedes Auftrags ist ein vom Kunden vorgegebener Rahmen (Briefing), dessen Anforderungen von MACHART zu erfüllen sind. Innerhalb des Briefings besteht bei der Erfüllung des Auftrags Gestaltungsfreiheit. Um möglichst klare Auftragsverhältnisse zu schaffen und eine effiziente Auftragsabwicklung zu gewährleisten, wird der Umfang des Auftrages bei der Offertstellung in Form einer Leistungsbeschreibung so genau wie möglich definiert. Der Kunde sorgt dafür, dass MACHART alle Unterlagen und Informationen sowie Anweisungen, die zur Auftragserfüllung notwendig oder dienlich sind, zeitgerecht und vollständig zugänglich gemacht werden. Dies gilt auch für alle Unterlagen und Umstände, die erst während der Auftragserfüllung bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von MACHART wiederholt werden müssen oder verzögert werden. Im Falle der Nichterbringung oder Verletzung dieser Mitwirkungspflicht durch den Kunden ist MACHART ebenfalls berechtigt, von der Erbringung weiterer Leistungen abzusehen.
MACHART erbringt die vereinbarten Leistungen eigenverantwortlich, ist jedoch berechtigt, zur Durchführung auch Hilfspersonen (Freelancer und Sub-Auftragnehmer) oder Substituten heranzuziehen. Vertragliche Beziehungen zwischen den Dritten und dem Kunden entstehen diesfalls nicht.
MACHART wahrt die Interessen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen und verpflichtet sich, die vom Kunden erhaltenen Informationen und geschäftliche Dokumentationen mit Diskretion zu behandeln sowie Geschäftsgeheimnisse auch nach Beendigung des Auftragsverhältnisses zu wahren.
Ein Konkurrenzausschluss (Verbot der Beratung von Kunden, welche Produkte oder Dienstleistungen bestehender Kunden konkurrenzieren) gilt nur, wenn ein solcher schriftlich vereinbart wurde.
3 Offertstellung und -annahme
Vorbehaltlich anderweitiger Angaben in der Offerte bleibt MACHART 30 Tage an ihre Offertstellungen gebunden.
Die den Offertstellungen zugrundeliegenden Budgetierungen basieren grundsätzlich auf dem im fraglichen Zeitpunkt vorhandenen Wissensstand.
Offertangaben von MACHART, die aufgrund ungenauer, noch nicht vorliegender Angaben oder aufgrund von Drittkosten oder anderen Umständen, welche noch Änderungen erfahren können, erfolgen, gelten als grundsätzliche Bereitschaft zum Vertragsabschluss. Entsprechende Preisangaben haben unverbindlichen Richtpreischarakter.
Besondere Risiken hauptsächlich während Film- und Fotoaufnahmen (z.B. Wetterbedingungen, Aufnahme mit Tieren/Kindern) können zu nicht in der Offerte enthaltenen Mehrkosten führen, welche durch den Kunden zu tragen sind.
Der Vertrag zwischen MACHART und dem Kunden kommt mit der Akzeptanz der Offerte von MACHART durch den Kunden zustande (Akzeptierung von Offerte und AGB). Vom Kunden an der Offerte vorgenommene Änderungen erlangen erst Gültigkeit durch eine Auftragsbestätigung von MACHART. Ein Vertrag kommt des Weiteren zustande, wenn der Kunde die von MACHART angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt oder Produkte der Firma bezieht oder benutzt.
4 Termine + Lieferfristen
Frist- und Terminabsprachen sind, soweit sie nicht bereits als Bestandteil der Offerte zugesichert worden sind, schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Vertraglich vereinbarte Lieferfristen beginnen zu laufen, sobald der Kunde alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Mitwirkungspflichten erfüllt und die notwendigen Arbeitsunterlagen und Informationen zur Verfügung gestellt hat. Gerät der Kunde in Verzug, wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmass des Verzugs verschoben. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse (höhere Gewalt) entbinden MACHART ebenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
Die Nichteinhaltung von Frist- und Terminabsprachen berechtigt den Kunden erst nach Ansetzung einer angemessenen, mindestens aber 14-tägigen Nachfrist zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens bei MACHART.
5 Fakturierung + Zahlungskonditionen
In den Preisen ist die Mehrwertsteuer – sofern nicht explizit erwähnt – nicht enthalten. Preise verstehen sich netto in Schweizer Franken (CHF).
Massgebend ist der mit dem Kunden jeweils schriftlich vereinbarte Preis. Die finale Fakturierung der Leistung kann, sofern nichts anderes vereinbart, bis zu 10 Prozent von der genehmigten Offerte abweichen. Fehlt eine solche Offerte oder Vereinbarung, gelten für die angeforderten Dienstleistungen die aktuell gültigen Stundensätze von MACHART (Aktuell CHF 160.00/h).
Kostenüberschreitungen sind dem Kunden so rasch wie möglich und noch vor Abschluss des Projektes zu melden. Diese werden vom Kunden überprüft und bestenfalls bewilligt. Die Fakturierung solcher Kostenüberschreitungen kann separat erfolgen.
Sind für die Erbringung der Leistungen von MACHART Drittsoftware oder Lizenzen notwendig, sind diese durch den Kunden zur Verfügung zu stellen. Ist dies nicht der Fall, ist MACHART berechtigt, dem Kunden die entstehenden Lizenzkosten und den dadurch entstandenen Mehraufwand in Rechnung zu stellen.
Die Fakturierung der Leistungen erfolgt projektorientiert und in der Regel nach Abschluss des Projekts. Bei Auftragserteilung kann MACHART die Hälfte der voraussichtlichen Gesamtkosten in Rechnung stellen. MACHART behält sich vor, bei Nichtbezahlung dieser Rechnung die Arbeiten an Produkten oder Dienstleitungen einzustellen, sobald und solange der Kunde mit der Anzahlung in Verzug ist. Spezielle Kosten (bspw. Supportpauschalen oder Drittkosten) können im Voraus in Rechnung gestellt werden.
Die Zahlungsfrist für sämtliche Rechnungen beläuft sich auf 30 Tage. Nach Ablauf der Frist befindet sich der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug und es sind Verzugszinsen von bis zu 5% oder mind. CHF 20.00 geschuldet. Allfällige diesbezügliche Beanstandungen müssen innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung angebracht werden. Sodann verpflichtet sich der Kunde, bei Rechnungen von Leistungen Dritter, welche MACHART im Interesse und Auftrag des Kunden in Auftrag gegebenen hat, die entsprechenden Zahlungsfristen einzuhalten.
Werden die von MACHART in Rechnung gestellten Aufwände weder beanstandet noch bezahlt, ist MACHART berechtigt, die weiteren Arbeiten an Produkten oder Dienstleistungen einzustellen, sobald und solange der Kunde mit einer Zahlung in Verzug ist. Nach schriftlicher Mahnung ist MACHART überdies berechtigt, die Seiten einer vertragsgemäss erstellten Website zu deaktivieren. Nach erfolgter Bezahlung werden die Seiten nach Begleichung des MACHART dadurch entstandenen Aufwandes wieder aktiviert. MACHART gewährt die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte an den von ihr geschaffenen Werken ebenfalls erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars.
Die Verrechnung mit von MACHART nicht ausdrücklich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen ist unzulässig.
6 Urheber- + Nutzungsrechte
Sofern nicht lediglich ein Auftrag zu einer Beratungsdienstleistung im Sinne von Art. 394 ff. Obligationenrecht (OR) erteilt wird, fällt der an MACHART erteilte Auftrag, insbesondere im Falle der Erbringung von Online-Dienstleistungen jeglicher Art, unter die rechtliche Anwendbarkeit des Werkvertragsrechts im Sinne von Art. 363 ff. OR sowie des Urheberrechtsgesetzes (URG).
Die nachfolgenden Absätze dieser Ziffer beziehen sich auf die werkvertraglichen Komponenten des Mandatsverhältnisses.
Vertragsgegenstand des Werkvertrages ist die Schaffung eines Werkes und die Einräumung diesbezüglicher Nutzungsrechte im Sinne einer Lizenz. MACHART ist nicht zur Prüfung der kennzeichen- oder schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Inhalte verpflichtet. Der Kunde ist für inhaltliche Recherchen und die Prüfung der Schutzrechtsfähigkeit selbst verantwortlich. Sollte MACHART für diesbezügliche Verletzungen von einem Dritten belangt werden, hat der Kunde MACHART vollständig schadlos zu halten.
Die Reproduktion aller MACHART übergebenen Vorlagen, Muster und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung und Annahme, dass der Kunde die entsprechenden Reproduktions- oder Urheberrechte besitzt. Für Verletzungen von Urheberrechten durch den Kunden kann MACHART nicht haftbar gemacht werden. Sollte MACHART von einem Dritten wegen Verletzung von Reproduktions- oder Urheberrechten belangt werden, hat der Kunde MACHART vollständig schadlos zu halten. Der Kunde übernimmt alle aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter entstehenden Kosten, einschliesslich die für die Rechtsvertretung entstehenden Verfahrens- und Verteidigungskosten.
Das Urheberrecht für schöpferische Werke – Ideen, Strategien, grafische Arbeiten, Konzepte, Filme, Bilder, Animationen, Tondokumente, Datenbanken, Programme etc. in Papier- oder elektronischer Form – verbleibt grundsätzlich bei MACHART. MACHART gewährt dafür dem Kunden die Rechte zur Nutzung im Rahmen des jeweiligen Projektes. Eine weitergehende Nutzung, z. B. in einer anderen Website, bedarf der schriftlichen Genehmigung durch MACHART. MACHART kann solche nicht geregelten Weiterverwendungen in Rechnung stellen.
Ohne ausdrückliche Zustimmung von MACHART dürfen die Vertragswerke nicht verändert werden, weder während der Vertragsdauer noch nach Vertragsbeendigung. Ohne ausdrückliche Zustimmung von MACHART ist der Kunde auch nicht berechtigt, das Werk oder Teile hiervon als Marke oder als sonstiges Schutzrecht zur Eintragung zu bringen. Bei der Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstigen Veröffentlichung oder Nennung des Werks ist MACHART immer als Urheberin zu bezeichnen.
Designvorschläge, Konzepte usw., welche ohne Fakturierung (z. B. für Offerte, Präsentation usw.) erstellt wurden, dürfen ohne schriftliches Einverständnis von MACHART nicht weiterverwendet werden.
Im Falle von IT-Serviceleistungen ist MACHART auf Aufforderung des Kunden hin oder bei Vertragsbeendigung nach Abschluss und Abnahme der Leistung verpflichtet, sämtliche im Zusammenhang mit der Serviceleistung angefertigten Softwarecodes an den Kunden herauszugeben, sofern der Kunde die diesbezüglichen Leistungen von MACHART vollständig bezahlt hat. Dies gilt insbesondere für sämtliche im Zusammenhang mit einer Entwicklungsleistung erstellten Quell- und Objektcodes. MACHART ist nicht berechtigt, die Herausgabe unter Berufung auf angebliche oder tatsächliche Ansprüche gegen den Kunden aus anderen Beauftragungen zu verweigern.
7 Online-Nutzungsrechte im Besonderen
Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung der Leistungen von MACHART das zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den im Rahmen eines Projekts erstellten Arbeitsergebnissen. Darin inbegriffen sind das Aufschalten der Website und das Ändern der Inhalte im Umfang der Berechtigungen.
Die meisten der mit Open Source Software erstellten Websites unterliegen der General Public Licence (GPL), die der Kunde seinerseits einhalten muss. Die Lizenzbedingungen der General Public Licence können online eingesehen werden. Ebenso hat der Kunde sämtliche weiteren Lizenzbedingungen einzuhalten.
8 Abnahme
Der Kunde ist verpflichtet, die Arbeitsergebnisse, welche ihm durch MACHART während des Projekts zugestellt werden, zu prüfen und allfällige Mängel jeweils unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach deren Erhalt mitzuteilen, sowie die im Projekt-Terminplan vorgesehenen Erklärungen (Gut zum Druck/Design, Abnahmebestätigung etc.) fristgerecht abzugeben. Eine spätere Mängelrüge hinsichtlich von auf diese Weise genehmigten Zwischenergebnissen ist ausgeschlossen und stellt einen Änderungswunsch im Sinne von Ziffer 9 nachstehend dar.
Der Kunde ist verpflichtet, die endgültigen Arbeitsergebnisse umgehend nach Erhalt zu prüfen. Mit Erteilung der Abnahmebestätigung gilt die Leistung von MACHART als abgenommen. Nimmt der Kunde die Arbeitsergebnisse nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ab, so ist MACHART berechtigt, die erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen und die Daten auf Rechnung des Kunden aufzubewahren.
Der Kunde darf die Erteilung der Abnahmebestätigung nur bei Vorliegen schwerwiegender Mängel verweigern. Bei begründeter Verweigerung der Abnahmebestätigung/gerechtfertigter Mängelrüge müssen die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist behoben und das Arbeitsergebnis erneut zur Abnahme bereitgestellt werden. Der Kunde muss MACHART alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Massnahmen ermöglichen. Kosten, die bei Inanspruchnahme Dritter trotz Bereitschaft von MACHART zur Mängelbehebung entstehen, trägt der Kunde.
Bestehen bei der Prüfung des Arbeitsergebnisses nur noch geringfügige Mängel, dann gilt die Leistung auch ohne ausdrückliche Erklärung des Kunden als abgenommen. Diese erwähnten Mängel werden innerhalb einer angemessenen Frist kostenlos behoben. MACHART ist in diesem Fall dennoch bereits zur Fakturierung der Leistungen berechtigt. Werden vom Kunden anschliessend weitere Mängelbehebungen oder Änderungen verlangt, ist MACHART berechtigt im Sinne von Ziffer 9 den Mehraufwand in Rechnung zu stellen, sofern diese erst nach der Abnahme kommuniziert wurden.
Beruht die Mangelhaftigkeit auf Beistellungen oder Mitwirkungen des Kunden (insbesondere zufolge von Handlungen des Kunden aufgrund einer Administratoren- oder FTP Vollzugriffs-Berechtigung), ist MACHART nicht zur Mängelbehebung verpflichtet. In diesen Fällen gelten die von MACHART erbrachten Leistungen trotz möglichen Einschränkungen als vertragsgemäss erbracht. MACHART kann auf Wunsch des Kunden eine kostenpflichtige Beseitigung des Mangels unternehmen.
Mängel, die bei fristgerechter Überprüfung nicht sogleich erkennbar sind (sog. verdeckte Mängel) sind innerhalb von 5 Werktagen seit deren Entdeckung schriftlich bei MACHART zu rügen, andernfalls der Kunde diesbezügliche Gewährleistungsansprüche verwirkt.
9 Zusatz- oder Änderungswünsche
MACHART prüft die Realisierbarkeit von massgeblichen Zusatz- oder Änderungswünschen seitens des Kunden innert angemessener Frist nach deren Erhalt und teilt dem Kunden das Ergebnis zusammen mit den sich ggf. ergebenden Mehrkosten und dem voraussichtlichen Zeitbedarf in Form einer Änderungs- oder Ergänzungsofferte mit.
Der Kunde verpflichtet sich, die Änderungs- oder Ergänzungsofferte innerhalb der darin genannten Frist, andernfalls innerhalb von 5 Werktagen nach deren Erhalt zu prüfen. Nimmt der Kunde das Angebot an, so werden die Änderungen oder Ergänzungen zusätzlicher Vertragsbestandteil. Nimmt der Kunde das Änderungs- oder Ergänzungsangebot nicht an, werden die Vertragsparteien das Projekt unverändert fortsetzen.
Die Vergütung von Änderungen oder Ergänzungen, für welche keine zusätzliche Offerte erstellt worden ist, erfolgt nach Aufwand sowie in Anwendung der aktuell gültigen Stundenansätze von MACHART. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche aus Änderungs- oder Ergänzungswünschen resultierende Mehrkosten zu übernehmen.
10 Sach- und Rechtsmängel
Im Falle begründeter, form- und fristgerecht gerügter, von MACHART und nicht durch unsachgemässe Einwirkungen des Kunden entstandener Mängel gemäss vorstehender Ziffer 8 hat der Kunde zunächst lediglich einen Anspruch auf Mängelbehebung durch MACHART (sog. Nachbesserung).
Der Kunde muss die im Zuge der Nachbesserung überlassenen neuen Programme oder Datenbestände auch dann übernehmen, wenn dies zu einem ihm zumutbaren Anpassungs- oder Umstellungsaufwand führt.
Bei zweimaligem Scheitern oder Unmöglichkeit der Nachbesserung kann der Kunde eine Minderung des Honorars verlangen. Das Wahlrecht des Kunden auf Rückabwicklung des Vertrages (Wandlung) wird wegbedungen.
Schadenersatz wegen Mängeln kann der Kunde nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und nur insoweit verlangen, als eine Haftung nach Ziffer 11 dieser AGB vorgesehen ist. Jegliche weiteren Ansprüche wegen Mängeln sind ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Bereitstellung der Arbeitsergebnisse zur Abnahme.
11 Haftungsbedingungen und Haftungsausschluss
Für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit des Inhalts der Entwürfe, Konzepte und Ausarbeitungen übernimmt MACHART keine Haftung. Ebenso haftet MACHART nicht für die Richtigkeit von Text, Bild und sonstigen Inhalten, wenn Arbeiten vom Kunden genehmigt wurden oder eine Vorlage dem Kunden zumindest zur Kontrolle angeboten wurde.
MACHART haftet nur für absichtlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden. Die Haftung für Schäden, welche von Hilfspersonen verursacht wurden, die MACHART im eigenen Interesse beigezogen hat, wird wegbedungen (Art. 101 OR).
Soweit MACHART notwendige oder zweckmässige Fremdleistungen im Interesse und Einverständnis des Kunden an Dritte in Auftrag gegeben hat, ist MACHART von jeder über die sorgfältige Instruktion dieser Dritten hinausgehenden Haftung befreit (Art. 399 Abs. 2 OR).
Eine über den Wert von Ware oder Dienstleistungen hinausgehende Haftung für direkten oder indirekten Schaden aus Mängeln (Schadenersatzansprüche) kann nicht geltend gemacht werden. MACHART haftet nicht für Mangelfolgeschaden, mittelbaren Schaden und entgangenen Gewinn.
MACHART übernimmt keine Haftung für eventuelle Mehrkosten im Bereich der Werbeschaltung auf allen Kommunikationskanälen, welche durch Störungen, Fehler oder Nachlässigkeit Dritter entstanden sind. Die Überwachung der geschalteten Werbung liegt vollumfänglich in der Verantwortung des Kunden.
MACHART haftet nicht für Schaden infolge von Leistungsausfall und Leistungsverzögerungen aufgrund unvorhersehbarer, von MACHART, deren gesetzlichen Vertretern oder deren Erfüllungsgehilfen nicht zu vertretender Ereignisse (höhere Gewalt). Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere Krieg, Unruhen, Naturgewalten, Feuer, Sabotageangriffe durch Dritte (wie z.B. durch Computerviren), Hackerangriffe, Stromausfälle, behördliche Anordnungen, rechtmässige unternehmensinterne Arbeitsmassnahmen sowie der Ausfall oder eine Leistungsbeschränkung von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber.
12 Versicherungen
MACHART verpflichtet sich, für die Dauer der Vertragsbeziehung eine branchenübliche Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung in angemessenem Umfang abzuschließen.
13 Verjährung von Ansprüchen
Gewährleistung und Schadenersatzansprüche aus Mängeln verjähren innerhalb eines halben Jahres ab Ablieferung des Werkes. Der urheberrechtliche Schutz von Computerprogrammen erlischt 50 Jahre nach dem Tod des Urhebers, derjenige aller übrigen Werke 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
14 Rücktritt, Projektabbruch
Storniert der Kunde während der Konzeptions-, Gestaltungs- oder Ausführungsphase oder innerhalb eines laufenden Vertragsverhältnisses durch Gründe, die nicht von MACHART zu verantworten sind, den Auftrag oder reduziert er den Auftragsumfang, ist MACHART berechtigt, den aufgelaufenen Aufwand unter Anwendung der aktuell gültigen Stundenansätze von MACHART und bereits angefallene Drittkosten in Rechnung zu stellen.
Bei unzweckmässigen Weisungen hat MACHART den Kunden darauf hinzuweisen. Hält dieser trotz Mahnung an seinen Weisungen fest, kann MACHART entweder ohne Nachteil für sich solche Weisungen befolgen oder gegen Vergütung der bereits geleisteten Arbeiten und gegen volle Schadloshaltung durch den Kunden vom Vertrag zurücktreten. An den bereits erstellten Entwürfen ist dem Kunden die Nutzung im Sinne dieser AGB einzuräumen.
15 Datenschutz und Vertraulichkeit
Die Vertragsparteien verpflichten sich, Informationen, die sie im Rahmen ihrer Zusammenarbeit voneinander erfahren, vertraulich zu behandeln. Für die Zusammenarbeit ist MACHART berechtigt, Auftragnehmer und sonstige Dritte – auch im Ausland – beizuziehen, sofern und soweit ein angemessener Datenschutz gewährleistet ist.
Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sämtliche anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, Personendaten ausschliesslich unter Einhaltung der anwendbaren daten-schutzrechtlichen Vorschriften an MACHART zu übermitteln.
Bei Ansprüchen gegen MACHART im Zusammenhang mit einer Verletzung von datenschutzrechtlichen Vorschriften durch den Kunden, insbesondere bei Ansprüchen von Aufsichtsbehörden oder betroffenen Personen, ist der Kunde verpflichtet, MACHART vollumfänglich freizustellen und schadlos zu halten. Der Kunde ist verpflichtet, alle Kosten, die MACHART direkt oder indirekt in Verbindung mit solchen Ansprüchen entstehen, zu tragen sowie MACHART im gewünschten Umfang bei der Abwehr solcher Ansprüche zu unterstützen.
16 Referenzen
MACHART ist berechtigt, ihre Tätigkeit für den Kunden für eigene Werbezwecke zu erwähnen und den Kunden insbesondere als Referenz aufzuführen. MACHART ist berechtigt, für den Kunden angefertigte Arbeitsergebnisse für die Teilnahme an Auszeichnungen und Wettbewerben sowie für eigene Werbezwecke zu verwenden. Der Kunde gewährt MACHART im erforderlichen Umfang eine unentgeltliche, örtlich und zeitlich unbeschränkte Lizenz für die Verwendung von Firma oder Name, Logos, Marken und sonstigen Zeichen.
Der Kunde ist verpflichtet, MACHART eine angemessene Zahl von Referenzexemplaren unentgeltlich zu überlassen.
MACHART ist berechtigt, auf Arbeitsergebnissen, die für den Kunden angefertigt werden, ihre Firma oder ihren Namen, ihre Logos, Marken und sonstigen Zeichen unentgeltlich anzubringen.
17 Archivierung
MACHART ist ohne ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden nicht zur Archivierung von Arbeitsergebnissen und Arbeitsunterlagen verpflichtet. MACHART archiviert nach Möglichkeit und auf Risiko des Kunden die wesentlichen Daten und Unterlagen im Zusammenhang mit Arbeitsergebnissen sowie Referenzexemplare während bis zu fünf Jahren.
Im Übrigen richtet sich die Archivierung bei MACHART nach den anwendbaren rechtlichen Verpflichtungen wie beispielsweise für die Aufbewahrung von Geschäftsbüchern (10 Jahre).
18 Gerichtsstand /Anwendbares Recht
Gerichtsstand ist Standort des Hauptsitzes von MACHART (Altstätten, St. Gallen). Es ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar.
(Letzte Änderung: 5. Januar 2021)